Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma IBHsoftec Gesellschaft für Automatisierungstechnik mbH (nachfolgend IBH softec)
1. Geltung der Bedingungen
1.1 Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von IBH softec werden ausschließlich diese Geschäftsverbindungen vereinbart. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden.
1.2 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
2. Angebote
2.1 Die Angebote von IBH softec sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von IBH softec schriftlich bestätigt sind oder -auch teilweise- ausgeführt sind.
2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen IBH softec hergeleitet werden können.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Preise verstehen sich ab Beerfelden zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Verpackungs-, Versand- und Installationskosten.
3.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
3.3 Auch bei anderslautenden Bestimmungen des Kunden ist IBH softec berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf ältere Schuld anzurechnen.
3.4 Bei Verzug des Kunden werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
3.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt seine Zahlungen ein oder werden IBH softec andere Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen und dadurch die Forderungen von IBH softec gefährden, so ist IBH softec berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie den Eigentumsvorbehalt gem. 7.4 geltend zu machen.
3.6 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn IBH softec ausdrücklich zustimmt, die Ansprüche anerkennt oder die Gegenansprüche rechtskräftg festgestellt sind.
4. Lieferungs- und Leistungszeit
4.1 Die benannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführungen und verlängern sich unbeschadet der Rechte von IBH softec bei Kundenverzug, um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist.
4.3 Teillieferungen sind zulässig.
4.4 Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die IBH softec die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die nicht in den Verantwortungsbereich von IBH softec fallen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei den Lieferanten oder Unterlieferanten von IBH softec eintreten, sind nicht von IBH softec zu vertreten, auch nicht bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen. Sie
berechtigen IBH softec, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.5 Ein Verzug von IBH softec liegt erst dann vor, wenn der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens einem Monat gesetzt hat, mit Ausnahme von festvereinbarten Fixterminen. Im Falle des Verzuges hat der Kunde einen Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Ansprüche aus Verzug insbesondere Schadensansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf grobes Verschulden von IBH softec zurückzuführen.
5. Versand
Jeder, auch der frachtfreie Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Sendung an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn auf Veranlassung von IBH softec direkt vom Hersteller geliefert wird. Wird der Versand ohne grobes Verschulden von IBH softec verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden.
6. Gewährleistung
6.1 IBH softec übernimmt für die gelieferte Ware Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware oder Anzeige der Versandbereitschaft oder, wenn die Installation von IBH softec durchgeführt wird, mit Fertigstellung der Installation.
6.2 Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, an den Produkten ohne schriftliche Genehmigung von IBH softec Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt eine Gewährleistung.
6.3 Der Kunde hat eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produkts schriftlich mitzuteilen und die Ware an IBH softec zunächst frachtfrei zurückzusenden.
6.4 Liegen Mängel vor, so ist IBH softec nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder kostenlosen Ersatzlieferung berechtigt, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder IBH softec fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
6.5 Der Kunde kann Gewährleistungsansprüche nicht abtreten.
6.6 Kommt IBH softec der Gewährleistungsverpflichtung innerhalb einer vom Kunden schriftlich gesetzten und angemessenen Nachfrist nicht nach, so kann der Kunde den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.7 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere Schadensersatzansprüche, die Geltendmachung von Mängelfolgeschäden, soweit sie nicht auf das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften zurückzuführen sind oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von IBH softec beruhen.
6.8 Ersatz- oder Nachlieferungen verlängern die Gewährleistungsfrist nicht.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur vollständigen Erfüllung aller, auch zukünftigen Forderungen aus dem Vertrag zwischen den Parteien und darüberhinaus der gesamten Geschäftsbeziehung verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Firma IBH softec.
7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt weiterzugeben. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist nicht zulässig. Der Kunde verpflichtet sich, IBH softec umgehend schriftlich Mitteilung zu machen, sobald ein Dritter Zugriff auf die Vorbehaltsware nimmt oder/und den Dritten umgehend auf das Eigentum von IBH softec hinzuweisen.
7.3 Erlischt das (Mit-)Eigentum von IBH softec durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf IBH softec übergeht.
7.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen Zahlungsverhältnissen zwischen IBH softec und dem Kunden oder bei Vermögensverfall des Kunden, darf IBH softec nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware an sich nehmen und hierzu die Geschäftsräume des Kunden betreten.
7.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Vetragsrücktritt.
8. Softwarebestimmungen, Softwarelizenz
8.1 Mit Lieferung der Software gilt die Softwarelizenz als erteilt; sämtliche Verwertungsrechte verbleiben ohne jede Einschränkung bei IBH softec.
8.2.1 Die Lizenz berechtigt den Kunden, die lizensierte Software, einschließlich nachfolgender Updates und der Dokumentation zu nutzen. Die Lizenz berechtigt ausschließlich zur Eigenbenutzung, die weitergehende Nutzung, insbesondere Verkauf oder Gebrauchsüberlassung, auch z.B. nach Konkurs oder Betriebsübernahme, ist ausgeschlossen.
8.2.2 Dritten, die nicht im Auftrag des Kunden handeln, darf der Kunde die Software nicht zugänglich machen.
8.2.3 Alle Verwertungsrechte an der Software verbleiben bei IBH softec.
8.2.4 Der Kunde hat nicht das Recht, Kopien der Software oder der Dokumentationsunterlagen anzufertigen.
8.3 Schutz und Urheberrechte
8.3.1 IBH softec ist allein berechtigt und verpflichtet, die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte wahrzunehmen und den Kunden etwaigen Ansprüchen Dritten gegenüber zu verteidigen.
8.4 Soweit der Kunde die Software verändert oder in ein Fremdsystem integriert, entfällt jede Haftung und Gewährleistung von IBH softec; soweit dadurch etwaige Schutz- oder Urheberrechte verletzt werden, stellt der Kunde IBH softec von eventuellen Ansprüchen frei.
9. Haftung
9.1 IBH softec haftet dem Kunden nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten. Die persönliche Haftung eines IBH softec Mitarbeiters, der als Erfüllungsgehilfe tätig geworden ist, ist ausgeschlossen.
9.2 IBH softec haftet nicht für mittelbaren Schaden (wie z.B.Mangelfolgeschaden, entgangener Gewinn) oder für den Verlust von Daten oder Programmen.
10. Export
10.1 Der Export von Waren von IBH softec in Nicht-EG-Länder bedarf der schriftlichen Einwilligung von IBH softec, unabhängig davon, daß der Kunde für das Einholen behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.
11. Erfüllungsort
11.1 Erfüllungsort ist der Sitz von IBH softec.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.
12. Teilnichtigkeit, unwirksame Klauseln
12.1 Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB nichtig sein, so wird die Gesamtwirksamkeit des Vertrages dadurch nicht berührt. Unwirksame Klauseln sind durch wirksame Klauseln zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma IBHsoftec Gesellschaft für Automatisierungstechnik mbH (nachfolgend IBH softec)


1. Geltung der Bedingungen

1.1 Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von IBH softec werden ausschließlich diese Geschäftsverbindungen vereinbart. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden.
1.2 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.


2. Angebote

2.1 Die Angebote von IBH softec sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von IBH softec schriftlich bestätigt sind oder -auch teilweise- ausgeführt sind.
2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen IBH softec hergeleitet werden können.


3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise verstehen sich ab Beerfelden zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Verpackungs-, Versand- und Installationskosten.
3.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
3.3 Auch bei anderslautenden Bestimmungen des Kunden ist IBH softec berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf ältere Schuld anzurechnen.
3.4 Bei Verzug des Kunden werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
3.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt seine Zahlungen ein oder werden IBH softec andere Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen und dadurch die Forderungen von IBH softec gefährden, so ist IBH softec berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie den Eigentumsvorbehalt gem. 7.4 geltend zu machen.
3.6 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn IBH softec ausdrücklich zustimmt, die Ansprüche anerkennt oder die Gegenansprüche rechtskräftg festgestellt sind.


4. Lieferungs- und Leistungszeit

4.1 Die benannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführungen und verlängern sich unbeschadet der Rechte von IBH softec bei Kundenverzug, um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist.
4.3 Teillieferungen sind zulässig.
4.4 Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die IBH softec die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die nicht in den Verantwortungsbereich von IBH softec fallen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei den Lieferanten oder Unterlieferanten von IBH softec eintreten, sind nicht von IBH softec zu vertreten, auch nicht bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen. Sie berechtigen IBH softec, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.5 Ein Verzug von IBH softec liegt erst dann vor, wenn der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens einem Monat gesetzt hat, mit Ausnahme von festvereinbarten Fixterminen. Im Falle des Verzuges hat der Kunde einen Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Ansprüche aus Verzug insbesondere Schadensansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf grobes Verschulden von IBH softec zurückzuführen.


5. Versand

Jeder, auch der frachtfreie Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Sendung an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn auf Veranlassung von IBH softec direkt vom Hersteller geliefert wird. Wird der Versand ohne grobes Verschulden von IBH softec verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden.


6. Gewährleistung

6.1 IBH softec übernimmt für die gelieferte Ware Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware oder Anzeige der Versandbereitschaft oder, wenn die Installation von IBH softec durchgeführt wird, mit Fertigstellung der Installation.
6.2 Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, an den Produkten ohne schriftliche Genehmigung von IBH softec Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt eine Gewährleistung.
6.3 Der Kunde hat eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produkts schriftlich mitzuteilen und die Ware an IBH softec zunächst frachtfrei zurückzusenden.
6.4 Liegen Mängel vor, so ist IBH softec nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder kostenlosen Ersatzlieferung berechtigt, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder IBH softec fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
6.5 Der Kunde kann Gewährleistungsansprüche nicht abtreten.
6.6 Kommt IBH softec der Gewährleistungsverpflichtung innerhalb einer vom Kunden schriftlich gesetzten und angemessenen Nachfrist nicht nach, so kann der Kunde den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.7 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere Schadensersatzansprüche, die Geltendmachung von Mängelfolgeschäden, soweit sie nicht auf das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften zurückzuführen sind oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von IBH softec beruhen.
6.8 Ersatz- oder Nachlieferungen verlängern die Gewährleistungsfrist nicht.


7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zur vollständigen Erfüllung aller, auch zukünftigen Forderungen aus dem Vertrag zwischen den Parteien und darüberhinaus der gesamten Geschäftsbeziehung verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Firma IBH softec.
7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt weiterzugeben. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist nicht zulässig. Der Kunde verpflichtet sich, IBH softec umgehend schriftlich Mitteilung zu machen, sobald ein Dritter Zugriff auf die Vorbehaltsware nimmt oder/und den Dritten umgehend auf das Eigentum von IBH softec hinzuweisen.
7.3 Erlischt das (Mit-)Eigentum von IBH softec durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf IBH softec übergeht.
7.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen Zahlungsverhältnissen zwischen IBH softec und dem Kunden oder bei Vermögensverfall des Kunden, darf IBH softec nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware an sich nehmen und hierzu die Geschäftsräume des Kunden betreten.
7.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Vetragsrücktritt.


8. Softwarebestimmungen, Softwarelizenz

8.1 Mit Lieferung der Software gilt die Softwarelizenz als erteilt; sämtliche Verwertungsrechte verbleiben ohne jede Einschränkung bei IBH softec.
8.2.1 Die Lizenz berechtigt den Kunden, die lizensierte Software, einschließlich nachfolgender Updates und der Dokumentation zu nutzen. Die Lizenz berechtigt ausschließlich zur Eigenbenutzung, die weitergehende Nutzung, insbesondere Verkauf oder Gebrauchsüberlassung, auch z.B. nach Konkurs oder Betriebsübernahme, ist ausgeschlossen.
8.2.2 Dritten, die nicht im Auftrag des Kunden handeln, darf der Kunde die Software nicht zugänglich machen.
8.2.3 Alle Verwertungsrechte an der Software verbleiben bei IBH softec.
8.2.4 Der Kunde hat nicht das Recht, Kopien der Software oder der Dokumentationsunterlagen anzufertigen.
8.3 Schutz und Urheberrechte
8.3.1 IBH softec ist allein berechtigt und verpflichtet, die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte wahrzunehmen und den Kunden etwaigen Ansprüchen Dritten gegenüber zu verteidigen.
8.4 Soweit der Kunde die Software verändert oder in ein Fremdsystem integriert, entfällt jede Haftung und Gewährleistung von IBH softec; soweit dadurch etwaige Schutz- oder Urheberrechte verletzt werden, stellt der Kunde IBH softec von eventuellen Ansprüchen frei.


9. Haftung

9.1 IBH softec haftet dem Kunden nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten. Die persönliche Haftung eines IBH softec Mitarbeiters, der als Erfüllungsgehilfe tätig geworden ist, ist ausgeschlossen.
9.2 IBH softec haftet nicht für mittelbaren Schaden (wie z.B.Mangelfolgeschaden, entgangener Gewinn) oder für den Verlust von Daten oder Programmen.


10. Export

Der Export von Waren von IBH softec in Nicht-EG-Länder bedarf der schriftlichen Einwilligung von IBH softec, unabhängig davon, daß der Kunde für das Einholen behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.


11. Erfüllungsort

11.1 Erfüllungsort ist der Sitz von IBH softec.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.


12. Teilnichtigkeit, unwirksame Klauseln

Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB nichtig sein, so wird die Gesamtwirksamkeit des Vertrages dadurch nicht berührt. Unwirksame Klauseln sind durch wirksame Klauseln zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen.